Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein Eckpfeiler der Strategie der Europäischen Union für die Kreislaufwirtschaft, welche in der EU-Ökodesignverordnung verankert ist. Mit dieser Strategie wird eine grundlegende digitale Infrastruktur für das Produktlebenszyklusmanagement geschaffen. Künftig müssen Produkte mit QR-Code versehen werden, die den Nutzern einen einfachen Zugang zu wichtigen Informationen, wie den CO2 Fußabdruck, der Reparierbarkeit und schädlichen Bestandteilen ermöglichen. Diese Transparenz wird nicht nur den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen, sondern auch die Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Durch die Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg fördert der DPP die Nachhaltigkeit. Der Digitale Produktpass wird ab 2027 für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der Europäischen Union verkaufen, verpflichtend sein. Für Großbatterien (über 2kWh Speicherkapazität) gilt er ab 2027 und für die Bauindustrie ab 2028.
Im zukünftigen Digitalen Produktpass sollen alle Informationen enthalten sein, die für das Thema Nachhaltigkeit relevant sind. Zusammengefasst betrifft das folgende Gruppen von Daten:
Name des Produkts, Fabrikat, Modell, Chargennummer, Herstellungsdatum und Garantieangaben.
Inhaltsstoffe, Herkunft der Rohmaterialien und Komponenten sowie die Lieferanten, von denen die Materialien bezogen wurden.
Angaben zu aktuellen und früheren Eigentümern.
Angaben zur möglichen Reparierbarkeit des Produkts sowie spezifische Reparaturvorgänge und die Gründe dafür.
Umwelteinflussfaktoren bei den Herstellungs- und Vertriebsprozessen sowie bei der Nutzung.
Durch die Einführung des DPP sollen sowohl ökonomische, als auch ökologische Ziele verfolgt werden. Die europäische Wirtschaft soll weiterhin konkurrenzfähig bleiben, doch nicht auf Kosten von Umwelt und Ressourcen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Digitalen Produktpass sind bereits festgelegt, doch folgende Fragen gilt es noch zu klären, bevor der DPP Realität werden kann, nämlich:
Die Anforderungen für die Einführung des DPP werden in der Ökodesignverordnung und konkret für das Bauwesen in der neuen europäischen Bauproduktenverordnung beschrieben und müssen im Bauwesen ab 2028 umgesetzt werden. Die Gestaltung der Infrastruktur erfolgt entsprechenden Vorgaben der Union im EU- Normenausschuss CEN/CENELEC JTC 24.