Der Digitale Produktpass

Der DPP für Händler

Im Überblick

Der Digitale Produktpass

Ab 2028 dürfen Bauprodukte in der EU nur noch mit einem Digitalen Produktpass (DPP) vertrieben werden. Der DPP wird als QR-Code direkt am Produkt angebracht und ermöglicht den digitalen Zugriff auf wichtige Produktinformationen wie technische Eigenschaften, Umweltprofile oder Konformitätserklärungen. Auch Händler sind davon direkt betroffen – denn nur Produkte mit einem gültigen DPP dürfen dann noch verkauft, beworben oder weitergegeben werden.

Die Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) im Bauwesen stützt sich derzeit im Wesentlichen auf zwei zentrale EU-Verordnungen:

Bauproduktenverordnung (CPR) – EU 2024/3110
Gültig seit dem 18. Dezember 2024 und Nachfolgerin der bisherigen EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011).

Ökodesignverordnung (ESPR) – EU 2024/1781
In Kraft seit dem 28. Juni 2024, mit erweiterten Anforderungen zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten.

Beide Verordnungen bilden den Rahmen für die Einführung des Digitalen Produktpasses in der EU. Sie ermächtigen die Europäische Kommission, konkrete Umsetzungsdetails über sogenannte delegierte Rechtsakte sowie harmonisierte europäische Normen weiter auszugestalten.

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Der Weg zum Digitalen Produktpass

Datenintegration
Aufbau interner Kompetenz
Nutzung im Verkauf und Kundenservice
Datenpflege

Der Digitale Produktpass wird auch im Handel eine zentrale Rolle spielen. Schon jetzt können Händler die Grundlage schaffen, indem sie DPP-relevante Daten strukturiert in ihre Systeme integrieren – idealerweise digital und automatisiert aus der Lieferkette. Sobald die Daten verfügbar sind, sollten sie für Vertrieb und Kundenberatung nutzbar gemacht werden – etwa im Online-Shop oder am Point of Sale. So entsteht Transparenz und Vertrauen.

Wichtig ist auch, interne Kompetenz aufzubauen und Prozesse zur Pflege und Aktualisierung der Daten zu etablieren – in enger Abstimmung mit Herstellern und Lieferanten.