Der Digitale Produktpass

Der DPP für Hersteller

Im Überblick

Der Digitale Produktpass

Ab 2028 sind Hersteller im Bauwesen dazu verpflichtet, ihre Produkte mit einem Digitalen Produktpass (DPP) zu versehen. Dieser digitale Produktpass wird als QR-Code auf jedem Produkt angebracht, sodass Nutzer und utzerinnen durch Scannen des Codes verschiedenste Produktinformationen einsehen können.
Die Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) im Bauwesen stützt sich derzeit im Wesentlichen auf zwei zentrale EU-Verordnungen:

Bauproduktenverordnung (CPR) – EU 2024/3110
Gültig seit dem 18. Dezember 2024 und Nachfolgerin der bisherigen EU-Bauproduktenverordnung (EU 305/2011).

Ökodesignverordnung (ESPR) – EU 2024/1781
In Kraft seit dem 28. Juni 2024, mit erweiterten Anforderungen zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten.

Beide Verordnungen bilden den Rahmen für die Einführung des Digitalen Produktpasses in der EU. Sie ermächtigen die Europäische Kommission, konkrete Umsetzungsdetails über sogenannte delegierte Rechtsakte sowie harmonisierte europäische Normen weiter auszugestalten.

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Der Weg zum Digitalen Produktpass

Produktdesign
Produktdokumentation
Zertifizierung
Veröffentlichung

Der Weg zum Digitalen Produktpass beginnt bereits im Produktdesign: Nachhaltigkeit, Materialwahl und Wiederverwendbarkeit sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Darauf aufbauend folgt die Produktdokumentation, in der alle relevanten Informationen systematisch erfasst werden – darunter technische Daten, Leistungserklärungen (DoP/ DoPC) und Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Im nächsten Schritt erfolgt die Zertifizierung durch anerkannte Stellen, etwa für Umweltwirkungen oder Konformität. Die abschließende Veröffentlichung des Digitalen Produktpasses ist derzeit noch nicht normkonform umsetzbar – entsprechende Vorgaben und digitale Infrastrukturen befinden sich aktuell in der Entwicklung.